Wenn der erste Schultag näher rückt, steht eines fast immer mit auf der To-do-Liste: die Schuleingangsuntersuchung. Sie ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen – und gleichzeitig eine wertvolle Gelegenheit, das Kind ganzheitlich zu betrachten.
Doch was genau passiert dort? Wer führt sie durch, und wie bereitet man sich am besten vor? Die Antworten darauf erfährst du jetzt!
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine amtlich verpflichtende Untersuchung aller Kinder vor der Einschulung. Sie findet in der Regel im Jahr vor dem Schulbeginn statt, meist zwischen Herbst und Frühling.
Ziel ist es, zu überprüfen, ob ein Kind körperlich, geistig und sozial schulfähig ist. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Prüfung, die bestanden oder nicht bestanden werden kann, sondern um eine Grundlage für die Einschulung und mögliche Fördermaßnahmen.
Ziel und Bedeutung der Schuleingangsuntersuchung
Wer führt die Schuleingangsuntersuchung durch?
Zuständig für die Durchführung ist das Gesundheitsamt. Die Untersuchung wird von Ärztinnen und Ärzten des kinder- und jugendärztlichen Dienstes sowie von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen durchgeführt.
Je nach Bedarf können auch Sozialpädagoginnen oder Psychologinnen Teil des Teams sein. Dabei arbeitet das Gesundheitsamt eng mit Kindertagesstätten, Kinderärztinnen und -ärzten, Schulbehörden sowie den Eltern zusammen.
Wann und wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?
Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt automatisch durch das Gesundheitsamt. Die Eltern erhalten dazu einen Brief mit allen wichtigen Informationen, darunter Termin und Ort der Untersuchung, einen Informationszettel zur Vorbereitung sowie ein Formular für ärztliche Voruntersuchungen.
Die Termine finden in der Regel zwischen Frühherbst und Frühjahr vor der Einschulung statt und werden teilweise in der Kita oder direkt im Gesundheitsamt durchgeführt. Für jedes Kind sollte eine Dauer von etwa 45 bis 90 Minuten eingeplant werden.
Welche Aufgaben und Tests werden gemacht?
Die Schuleingangsuntersuchung prüft nicht nur die körperliche, sondern auch die sprachliche, motorische und soziale Entwicklung.




Wie lange dauert die Untersuchung?
Die Untersuchung dauert im Durchschnitt etwa eine Stunde, kann jedoch je nach Kind variieren. Bei Bedarf werden zusätzlich Folge- oder Nachuntersuchungen vereinbart. Im Anschluss findet ein Gespräch mit den Eltern statt, in dem die Ergebnisse besprochen und mögliche Empfehlungen gegeben werden.
Was müssen Eltern mitbringen?
Vorbereitung – So gelingt die Schuleingangsuntersuchung stressfrei
Wie geht es nach der Untersuchung weiter?
Nach dem Termin spricht die Ärztin oder der Arzt mit den Eltern und erklärt die Ergebnisse der Untersuchung. Dabei werden bei Bedarf auch individuelle Fördertipps gegeben. Falls Auffälligkeiten festgestellt werden, können Empfehlungen für weitere ärztliche Nachuntersuchungen ausgesprochen werden.
Zudem werden gegebenenfalls passende Fördermaßnahmen wie Sprachförderung oder Ergotherapie vorgeschlagen. Sofern relevant, wird das Ergebnis auch an die Schule übermittelt.
Praktische Tipps für Eltern
- Termine frühzeitig notieren
- Dokumente und Impfausweise schon vorher bereitlegen
- Offene Fragen notieren, um sie beim Gespräch zu klären
- Kind vorab positiv auf den Schulstart einstimmen
- Gelassen bleiben – die Untersuchung dient der Unterstützung, nicht der Beurteilung

Fazit
Die Schuleingangsuntersuchung ist mehr als nur ein Pflichttermin – sie ist eine wertvolle Orientierung für Eltern, Kinder und Schulen.
Sie hilft, den Start in die Schule bestmöglich vorzubereiten, Stärken zu erkennen und mögliche Schwierigkeiten rechtzeitig anzugehen.
FAQ
Muss mein Kind "bestehen"?
Nein. Es geht um individuelle Förderung, nicht um Bewertung.
Kann mein Kind deswegen nicht eingeschult werden?
Nur sehr selten, bei gravierenden Entwicklungsrückständen oder auf Antrag der Eltern.
Wird die Kita informiert?
Nur, wenn es sinnvoll ist und Eltern zustimmen – etwa für gezielte Förderungen.
Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
Das Gesundheitsamt vereinbart einen neuen Termin. Die Untersuchung ist gesetzlich verpflichtend.

